In der EU zulässig

Neomenthol

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion perfuming in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

(1R, 2R, 5S)-rel-5-Methyl-2-(1-methylethyl)-cyclohexanol; (+-)-Neomenthol

Was tut es?

Neomenthol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

Neomenthol ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Neomenthol?

Neomenthol ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. (1R, 2R, 5S)-rel-5-Methyl-2-(1-methylethyl)-cyclohexanol; (+-)-Neomenthol

Ist Neomenthol in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Neomenthol ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Neomenthol in Kosmetik­produkten?

Neomenthol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: perfuming.

Wie lautet die CAS-Nummer von Neomenthol?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Neomenthol lautet 3623-51-6.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 02/03/2011