N,n-Diethyl-P-Phenylenediamine
Ein Kosmetikinhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflegeprodukten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.
Was ist es?
1,4-Benzenediamine, N,N-diethyl-
Was tut es?
N,n-Diethyl-P-Phenylenediamine ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:
-
Hair dyeing
färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments
EU-Regulierungsstatus
Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.
N,n-Diethyl-P-Phenylenediamine ist in Anhang II der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 1311) und damit in Kosmetikprodukten auf dem EU-Markt verboten.
Häufig gestellte Fragen
Was ist N,n-Diethyl-P-Phenylenediamine?
N,n-Diethyl-P-Phenylenediamine ist ein Kosmetikinhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 1,4-Benzenediamine, N,N-diethyl-
Ist N,n-Diethyl-P-Phenylenediamine in Kosmetika in der EU zugelassen?
Nein. N,n-Diethyl-P-Phenylenediamine ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetikprodukten in der EU verboten.
Was tut N,n-Diethyl-P-Phenylenediamine in Kosmetikprodukten?
N,n-Diethyl-P-Phenylenediamine ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.
Wie lautet die CAS-Nummer von N,n-Diethyl-P-Phenylenediamine?
Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für N,n-Diethyl-P-Phenylenediamine lautet 93-05-0.
Verwandte Inhaltsstoffe
Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010