In der EU zulässig

Nylon-6

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion bulking, viscosity controlling in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

2-H-Azepin-2-one, hexahydro-, homopolymer

Was tut es?

Nylon-6 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Bulking

    erhöht das Volumen oder die Masse eines Produkts, ohne andere Eigenschaften wesentlich zu verändern

  • Viscosity controlling

    reguliert die Dicke oder Fließeigenschaft einer Formulierung

EU-Regulierungsstatus

Nylon-6 ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Nylon-6?

Nylon-6 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 2-H-Azepin-2-one, hexahydro-, homopolymer

Ist Nylon-6 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Nylon-6 ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Nylon-6 in Kosmetik­produkten?

Nylon-6 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: bulking, viscosity controlling.

Wie lautet die CAS-Nummer von Nylon-6?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Nylon-6 lautet 25038-54-4.

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Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010