O-Aminophenol
Ein Kosmetikinhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflegeprodukten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.
Was ist es?
2-Aminophenol (CI 76520)
Was tut es?
O-Aminophenol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:
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Hair dyeing
färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments
EU-Regulierungsstatus
Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.
O-Aminophenol ist in Anhang II der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 1372) und damit in Kosmetikprodukten auf dem EU-Markt verboten.
Häufig gestellte Fragen
Was ist O-Aminophenol?
O-Aminophenol ist ein Kosmetikinhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 2-Aminophenol (CI 76520)
Ist O-Aminophenol in Kosmetika in der EU zugelassen?
Nein. O-Aminophenol ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetikprodukten in der EU verboten.
Was tut O-Aminophenol in Kosmetikprodukten?
O-Aminophenol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.
Wie lautet die CAS-Nummer von O-Aminophenol?
Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für O-Aminophenol lautet 95-55-6.
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Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/11/2016