In der EU zulässig · Annex V

O-Phenylphenol

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion preservative in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Biphenyl-2-ol

Was tut es?

O-Phenylphenol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Preservative

    verhindert mikrobielles Wachstum in Kosmetika, verlängert die Haltbarkeit und schützt Verbraucher

EU-Regulierungsstatus

O-Phenylphenol ist in Anhang V der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 als für die jeweilige Anwendungs­kategorie zulässige Substanz gelistet.

Häufig gestellte Fragen

Was ist O-Phenylphenol?

O-Phenylphenol ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Biphenyl-2-ol

Ist O-Phenylphenol in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. O-Phenylphenol ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut O-Phenylphenol in Kosmetik­produkten?

O-Phenylphenol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: preservative.

Wie lautet die CAS-Nummer von O-Phenylphenol?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für O-Phenylphenol lautet 90-43-7.

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Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 11/08/2020