In der EU zulässig

Ozone

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion antiplaque in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was tut es?

Ozone ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Antiplaque

    reduziert Zahnbelag — eingesetzt in Zahnpasten und Mundspülungen

EU-Regulierungsstatus

Ozone ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Ozone?

Ozone ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Eine ausführliche chemische Beschreibung ist im öffentlichen Datensatz derzeit nicht verfügbar.

Ist Ozone in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Ozone ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Ozone in Kosmetik­produkten?

Ozone ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: antiplaque.

Wie lautet die CAS-Nummer von Ozone?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Ozone lautet 10028-15-6.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 20/06/2016