In der EU zulässig

P-Aminophenol Hcl

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

4-Hydroxyanilinium chloride (CI 76550)

Was tut es?

P-Aminophenol Hcl ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

P-Aminophenol Hcl ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist P-Aminophenol Hcl?

P-Aminophenol Hcl ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 4-Hydroxyanilinium chloride (CI 76550)

Ist P-Aminophenol Hcl in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. P-Aminophenol Hcl ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut P-Aminophenol Hcl in Kosmetik­produkten?

P-Aminophenol Hcl ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.

Wie lautet die CAS-Nummer von P-Aminophenol Hcl?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für P-Aminophenol Hcl lautet 51-78-5.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010