In der EU verboten

Paba

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion light stabilizer, uv absorber in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

4-Aminobenzoic acid

Was tut es?

Paba ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Light stabilizer

    schützt eine Kosmetik­formulierung vor UV-Abbau und verlängert ihre Haltbarkeit

  • Uv absorber

    absorbiert UV-Licht, eingesetzt in Sonnenschutz und zum Schutz von Formulierungen vor UV-Abbau

EU-Regulierungsstatus

Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.

Paba ist in Anhang II der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 167) und damit in Kosmetik­produkten auf dem EU-Markt verboten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Paba?

Paba ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 4-Aminobenzoic acid

Ist Paba in Kosmetika in der EU zugelassen?

Nein. Paba ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetik­produkten in der EU verboten.

Was tut Paba in Kosmetik­produkten?

Paba ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: light stabilizer, uv absorber.

Wie lautet die CAS-Nummer von Paba?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Paba lautet 150-13-0.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 18/09/2020