In der EU zulässig

Peg-4 Diacrylate

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion plasticiser in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

2-Propenoic acid, 1,1'-[oxybis(2,1-ethanediyloxy-2,1-ethanediyl)] ester, Tetraethylene Glycol Diacrylate

Was tut es?

Peg-4 Diacrylate ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Plasticiser

    verleiht film­bildenden Polymeren Flexibilität, z. B. in Nagellack oder Mascara

EU-Regulierungsstatus

Peg-4 Diacrylate ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Peg-4 Diacrylate?

Peg-4 Diacrylate ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 2-Propenoic acid, 1,1'-[oxybis(2,1-ethanediyloxy-2,1-ethanediyl)] ester, Tetraethylene Glycol Diacrylate

Ist Peg-4 Diacrylate in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Peg-4 Diacrylate ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Peg-4 Diacrylate in Kosmetik­produkten?

Peg-4 Diacrylate ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: plasticiser.

Wie lautet die CAS-Nummer von Peg-4 Diacrylate?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Peg-4 Diacrylate lautet 17831-71-9.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/04/2019