In der EU zulässig

Peg-9 Dinicotinate

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion antioxidant, hair conditioning, uv filter in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was tut es?

Peg-9 Dinicotinate ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Antioxidant

    neutralisiert freie Radikale und verlangsamt oxidative Schäden an Formulierung oder Haut

  • Hair conditioning

    verbessert Aussehen, Gefühl und Kämmbarkeit des Haares

  • Uv filter

    absorbiert oder reflektiert UV-Strahlung, die Wirkstoffklasse in Sonnenschutz­mitteln

EU-Regulierungsstatus

Peg-9 Dinicotinate ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Peg-9 Dinicotinate?

Peg-9 Dinicotinate ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Eine ausführliche chemische Beschreibung ist im öffentlichen Datensatz derzeit nicht verfügbar.

Ist Peg-9 Dinicotinate in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Peg-9 Dinicotinate ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Peg-9 Dinicotinate in Kosmetik­produkten?

Peg-9 Dinicotinate ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: antioxidant, hair conditioning, uv filter.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 18/11/2015