In der EU zulässig

Pentamethyl-2-Heptanol

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion perfuming in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

3,4,5,6,6-Pentamethyl-2-heptanol

Was tut es?

Pentamethyl-2-Heptanol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

Pentamethyl-2-Heptanol ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Pentamethyl-2-Heptanol?

Pentamethyl-2-Heptanol ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 3,4,5,6,6-Pentamethyl-2-heptanol

Ist Pentamethyl-2-Heptanol in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Pentamethyl-2-Heptanol ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Pentamethyl-2-Heptanol in Kosmetik­produkten?

Pentamethyl-2-Heptanol ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: perfuming.

Wie lautet die CAS-Nummer von Pentamethyl-2-Heptanol?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Pentamethyl-2-Heptanol lautet 87118-95-4.

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Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 02/03/2011