In der EU zulässig

Pentapotassium Triphosphate

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion buffering, chelating in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Pentapotassium triphosphate

Was tut es?

Pentapotassium Triphosphate ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Buffering

    stabilisiert den pH-Wert eines Produkts

  • Chelating

    bindet Metallionen, um deren Einfluss auf die Stabilität einer Formulierung zu verhindern

EU-Regulierungsstatus

Pentapotassium Triphosphate ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Pentapotassium Triphosphate?

Pentapotassium Triphosphate ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Pentapotassium triphosphate

Ist Pentapotassium Triphosphate in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Pentapotassium Triphosphate ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Pentapotassium Triphosphate in Kosmetik­produkten?

Pentapotassium Triphosphate ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: buffering, chelating.

Wie lautet die CAS-Nummer von Pentapotassium Triphosphate?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Pentapotassium Triphosphate lautet 13845-36-8.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010