In der EU zulässig

Poly(1,2-Butanediol)-4 Peg/ppg-29/9 Methyl Glucose

EU-Regulierungsstatus

Poly(1,2-Butanediol)-4 Peg/ppg-29/9 Methyl Glucose ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Poly(1,2-Butanediol)-4 Peg/ppg-29/9 Methyl Glucose?

Poly(1,2-Butanediol)-4 Peg/ppg-29/9 Methyl Glucose ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Eine ausführliche chemische Beschreibung ist im öffentlichen Datensatz derzeit nicht verfügbar.

Ist Poly(1,2-Butanediol)-4 Peg/ppg-29/9 Methyl Glucose in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Poly(1,2-Butanediol)-4 Peg/ppg-29/9 Methyl Glucose ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 24/04/2014