In der EU zulässig

Polyvinylcaprolactam

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion film forming, hair fixing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

2H-Azepin-2-one, 1-ethenylhexahydro-, homopolymer

Was tut es?

Polyvinylcaprolactam ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Film forming

    bildet einen dünnen, geschlossenen Film auf Haut, Haar oder Nägeln — eingesetzt in haltbarem Make-up, Sonnenschutz und Haarsprays

  • Hair fixing

    hält Haare in der gewünschten Form, meist durch einen flexiblen Film um jedes Haar

EU-Regulierungsstatus

Polyvinylcaprolactam ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Polyvinylcaprolactam?

Polyvinylcaprolactam ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 2H-Azepin-2-one, 1-ethenylhexahydro-, homopolymer

Ist Polyvinylcaprolactam in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Polyvinylcaprolactam ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Polyvinylcaprolactam in Kosmetik­produkten?

Polyvinylcaprolactam ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: film forming, hair fixing.

Wie lautet die CAS-Nummer von Polyvinylcaprolactam?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Polyvinylcaprolactam lautet 25189-83-7.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010