In der EU zulässig

R-Mussel Polypeptide-2

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion not reported in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Foot protein 1, MEFP1

Was tut es?

R-Mussel Polypeptide-2 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Not reported

    Funktion in der EU-CosIng-Datenbank nicht angegeben — der Stoff ist für Kosmetik zugelassen, eine konkrete Rolle wurde aber nicht hinterlegt

EU-Regulierungsstatus

R-Mussel Polypeptide-2 ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist R-Mussel Polypeptide-2?

R-Mussel Polypeptide-2 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Foot protein 1, MEFP1

Ist R-Mussel Polypeptide-2 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. R-Mussel Polypeptide-2 ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut R-Mussel Polypeptide-2 in Kosmetik­produkten?

R-Mussel Polypeptide-2 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: not reported.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 26/04/2019