In der EU zulässig

Sodium Peg-4 Pei-6 Phosphonate

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion chelating in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was tut es?

Sodium Peg-4 Pei-6 Phosphonate ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Chelating

    bindet Metallionen, um deren Einfluss auf die Stabilität einer Formulierung zu verhindern

EU-Regulierungsstatus

Sodium Peg-4 Pei-6 Phosphonate ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Sodium Peg-4 Pei-6 Phosphonate?

Sodium Peg-4 Pei-6 Phosphonate ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Eine ausführliche chemische Beschreibung ist im öffentlichen Datensatz derzeit nicht verfügbar.

Ist Sodium Peg-4 Pei-6 Phosphonate in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Sodium Peg-4 Pei-6 Phosphonate ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Sodium Peg-4 Pei-6 Phosphonate in Kosmetik­produkten?

Sodium Peg-4 Pei-6 Phosphonate ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: chelating.

Wie lautet die CAS-Nummer von Sodium Peg-4 Pei-6 Phosphonate?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Sodium Peg-4 Pei-6 Phosphonate lautet -.

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Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010