In der EU zulässig

Solum Diatomeae

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion abrasive, absorbent, anticaking in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Silicon dioxide

Was tut es?

Solum Diatomeae ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Abrasive

    entfernt Material von Haut oder anderen Oberflächen, eingesetzt in Peelings und Zahnpasta

  • Absorbent

    nimmt wasser- oder ölbasierte Substanzen auf

  • Anticaking

    verhindert das Verklumpen von Pulvern und hält sie streufähig

  • Opacifying

    macht eine durchsichtige oder leicht trübe Formulierung undurchsichtig oder perlmuttartig

EU-Regulierungsstatus

Solum Diatomeae ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Solum Diatomeae?

Solum Diatomeae ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Silicon dioxide

Ist Solum Diatomeae in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Solum Diatomeae ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Solum Diatomeae in Kosmetik­produkten?

Solum Diatomeae ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: abrasive, absorbent, anticaking, opacifying.

Wie lautet die CAS-Nummer von Solum Diatomeae?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Solum Diatomeae lautet 7631-86-9.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010