In der EU verboten

Solvent Orange 1

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

4-(Phenylazo)resorcinol (CI 11920)

Was tut es?

Solvent Orange 1 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

EU-Regulierungsstatus

Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.

Solvent Orange 1 ist in Anhang II der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 1343) und damit in Kosmetik­produkten auf dem EU-Markt verboten.

Einstufung: (Solvent Orange 1; CI 11920: and its salts when used as a substance in hair dye products)

Häufig gestellte Fragen

Was ist Solvent Orange 1?

Solvent Orange 1 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 4-(Phenylazo)resorcinol (CI 11920)

Ist Solvent Orange 1 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Nein. Solvent Orange 1 ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetik­produkten in der EU verboten.

Was tut Solvent Orange 1 in Kosmetik­produkten?

Solvent Orange 1 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing.

Wie lautet die CAS-Nummer von Solvent Orange 1?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Solvent Orange 1 lautet 2051-85-6.

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Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 13/08/2020