In der EU verboten

Solvent Red 24

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion colorant in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

2',3-Dimethyl-4-(2-Hydroxynaphthylazo) Azobenzene

Was tut es?

Solvent Red 24 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

EU-Regulierungsstatus

Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.

Solvent Red 24 ist in Anhang II der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 379) und damit in Kosmetik­produkten auf dem EU-Markt verboten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Solvent Red 24?

Solvent Red 24 ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 2',3-Dimethyl-4-(2-Hydroxynaphthylazo) Azobenzene

Ist Solvent Red 24 in Kosmetika in der EU zugelassen?

Nein. Solvent Red 24 ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetik­produkten in der EU verboten.

Was tut Solvent Red 24 in Kosmetik­produkten?

Solvent Red 24 ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: colorant.

Wie lautet die CAS-Nummer von Solvent Red 24?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Solvent Red 24 lautet 85-83-6.

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Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010