In der EU zulässig

Taxamairin A

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion antioxidant in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

1H-Dibenzo[a,d]cycloheptene-2,10-dione,6-hydroxy-7-methoxy-1,1-dimethyl-8-(1-methylethyl)-

Was tut es?

Taxamairin A ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Antioxidant

    neutralisiert freie Radikale und verlangsamt oxidative Schäden an Formulierung oder Haut

EU-Regulierungsstatus

Taxamairin A ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Taxamairin A?

Taxamairin A ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. 1H-Dibenzo[a,d]cycloheptene-2,10-dione,6-hydroxy-7-methoxy-1,1-dimethyl-8-(1-methylethyl)-

Ist Taxamairin A in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Taxamairin A ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Taxamairin A in Kosmetik­produkten?

Taxamairin A ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: antioxidant.

Wie lautet die CAS-Nummer von Taxamairin A?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Taxamairin A lautet 110300-76-0.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 02/04/2014