In der EU verboten

Tetrahydro-6-Nitroquinoxaline

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion hair dyeing, light stabilizer in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was ist es?

Quinoxaline, 1,2,3,4-tetrahydro-6-nitro-

Was tut es?

Tetrahydro-6-Nitroquinoxaline ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Hair dyeing

    färbt Haare, entweder durch Pigment-Auflage oder durch chemische Veränderung des natürlichen Haarpigments

  • Light stabilizer

    schützt eine Kosmetik­formulierung vor UV-Abbau und verlängert ihre Haltbarkeit

EU-Regulierungsstatus

Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten.

Tetrahydro-6-Nitroquinoxaline ist in Anhang II der EU-Kosmetik­verordnung 1223/2009 gelistet (Eintrag 1240) und damit in Kosmetik­produkten auf dem EU-Markt verboten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Tetrahydro-6-Nitroquinoxaline?

Tetrahydro-6-Nitroquinoxaline ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Quinoxaline, 1,2,3,4-tetrahydro-6-nitro-

Ist Tetrahydro-6-Nitroquinoxaline in Kosmetika in der EU zugelassen?

Nein. Tetrahydro-6-Nitroquinoxaline ist nach Anhang II der Verordnung 1223/2009 in Kosmetik­produkten in der EU verboten.

Was tut Tetrahydro-6-Nitroquinoxaline in Kosmetik­produkten?

Tetrahydro-6-Nitroquinoxaline ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: hair dyeing, light stabilizer.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010