In der EU zulässig

Zirconium Dioxide

Ein Kosmetik­inhaltsstoff mit der Funktion opacifying in Hautpflege-, Haarpflege- und Körperpflege­produkten, die in der Europäischen Union vermarktet werden.

Was tut es?

Zirconium Dioxide ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit den folgenden deklarierten Funktionen aufgeführt:

  • Opacifying

    macht eine durchsichtige oder leicht trübe Formulierung undurchsichtig oder perlmuttartig

EU-Regulierungsstatus

Zirconium Dioxide ist zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der Europäischen Union nach der Verordnung 1223/2009 zulässig. Es unterliegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keiner spezifischen Anhang-Beschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Zirconium Dioxide?

Zirconium Dioxide ist ein Kosmetik­inhaltsstoff im EU-CosIng-Verzeichnis. Eine ausführliche chemische Beschreibung ist im öffentlichen Datensatz derzeit nicht verfügbar.

Ist Zirconium Dioxide in Kosmetika in der EU zugelassen?

Ja. Zirconium Dioxide ist nach der Verordnung 1223/2009 zur Verwendung in Kosmetik­produkten in der EU zulässig.

Was tut Zirconium Dioxide in Kosmetik­produkten?

Zirconium Dioxide ist im EU-Kosmetikinhaltsstoff-Verzeichnis mit folgenden Funktionen deklariert: opacifying.

Wie lautet die CAS-Nummer von Zirconium Dioxide?

Die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) für Zirconium Dioxide lautet 1314-23-4.

Verwandte Inhaltsstoffe

Quelle: EU-CosIng-Datenbank (Europäische Kommission). Diese Seite ist aus öffentlich zugänglichen Daten der Europäischen Kommission abgeleitet. · Zuletzt aktualisiert: 15/10/2010